01.08.2005 | Arztrecht
Mit Einsetzen der Veneers hat Patient die Farbgebung akzeptiert
Lässt sich ein Patient für ihn angefertigte Veneers einsetzen, nachdem er sie optisch überprüft hat, so hat der Zahnarzt Anspruch auf die entsprechende zahnärztliche Vergütung. Der Patient kann die Bezahlung der Rechnung dann nicht mehr mit der Begründung ablehnen, die Farbgebung sei nicht so wie vereinbart. Dies hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 23. Juni 2005 (Az: 323 S 20/04) rechtskräftig entschieden.
Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 10 | ID 95335