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  • 01.02.1999 · Fachbeitrag · Ausbildungskosten

    So finanzieren Sie das Studium der Kinder und sparen Steuern dabei

    | Eltern müssen zur Finanzierung des Studiums ihres Kindes in der Regel erhebliche finanzielle Mittel aufbringen. Dies gilt insbesondere, wenn die Kinder in einer fremden Stadt studieren. Leider können derartige Unterhaltsleistungen an die Kinder steuerlich nicht in voller Höhe berücksichtigt werden. Das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag und ein Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Absatz 2 Einkommensteuergesetz) von maximal 4.200 DM decken nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Ausbildungskosten ab. Eltern können aber mit Hilfe von Wohneigentum steuerlich günstigere Ergebnisse erzielen. Welche Möglichkeiten es im einzelnen gibt, erfahren Sie im folgenden Beitrag. |