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  • 01.01.1999 · Fachbeitrag · Auslandsreisen

    Aufwendungen für Auslandskongresse

    | Aufwendungen eines Zahnarztes für die Teilnahme an Auslandskongressen in Rio, Hawaii, Jerusalem, Meran etc. können nicht als Praxisausgaben nach § 4 Abs. 4, § 9 Einkommensteuergesetz abgezogen werden, wenn aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervorgeht, welche konkreten Veranstaltungen der Steuerpflichtige besucht hat. Unter diesen Umständen kann sich das Finanzamt und das Finanzgericht kein Bild davon verschaffen, wie die Tagesabläufe des Steuerpflichtigen im einzelnen ausgesehen haben. Somit kann auch nicht festgestellt werden, daß für die Entfaltung typischer Urlaubsaktivitäten keine nennenswerte Zeit verblieben ist. Dies gilt um so mehr, wenn nach den Programmen für die meisten Vorträge im nicht deutschsprachigen Ausland keine Simultanübersetzungen ins Deutsche angeboten wurden (FG Nürnberg, Urteil vom 17.7.1998, Az: VII 47/95). |