· Fachbeitrag · Buchführung
Vorsicht Betriebsprüfung! Wurden alle Einnahmen korrekt erfasst?
von StB vBP Prof. Dr. Johannes G. Bischoff und StB Dipl.-Finw. Julia Kekule, Köln, bischoffundpartner.de
| In diesem Beitrag zu den Schwerpunkten einer Betriebsprüfung beim Zahnarzt soll der Fokus auf der „Vollständigkeit der Erlöse“ liegen. Hierbei geht es um die Überprüfung der erklärten Einnahmen, wobei der Betriebsprüfer die zahnärztlichen Abrechnungsprogramme besonders intensiv unter die Lupe nimmt. In diesem Zusammenhang ist dringend zu beachten, dass der Datenzugriff auch auf die vorgelagerten Systeme zulässig ist (§ 147 Abs. 6 Abgabenordnung [AO]). |
Die Prüfungsvorbereitung durch die Finanzverwaltung
Nicht unterschätzt werden darf, dass der Betriebsprüfer in der Regel mit der Praxissoftware vertraut ist und die programmseitigen Auswertungsmöglichkeiten kennt. Vor Beginn der Außenprüfung informiert sich der Prüfer über das eingesetzte Abrechnungssystem. Dazu wird häufig bereits zusammen mit der Prüfungsanordnung ein Fragebogen übermittelt, auf dem auch Angaben zu dem eingesetzten Buchhaltungssystem (bzw. der Software, mittels derer die Einnahmen-Überschussrechnung [EÜR] erstellt worden ist) sowie zu vorgelagerten Systemen (z. B. dem Abrechnungsprogramm) zu machen sind.
Auf Heilberufe spezialisierte Prüfer stehen teilweise in einem Erfahrungsaustausch miteinander, um sich gegenseitig über Neuerungen zu informieren. Einige Finanzverwaltungen führen zudem Datenbanken, in denen Informationen zu den eingesetzten Programmen gesammelt werden, etwa zu ...
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