01.10.2001 · Fachbeitrag · Berufspflichtverletzung
Verstößt ein Ausfallhonorar gegen die Berufspflichten des Zahnarztes?
| Das bundesweit geltende Heilberufsgesetz beinhaltet den allgemeinen berufsrechtlichen Grundsatz, dass Honorarforderungen jeglicher Art angemessen sein müssen und den Patienten nicht überfordern dürfen. Liegt daher eine Berufspflichtverletzung vor, wenn der Zahnarzt für einen nicht wahrgenommenen Behandlungstermin ein Honorar fordert? |
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