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  • 01.09.2005 | Berufsrecht

    Zahnarzt darf mit Kussmund werben

    Erneut hat ein Gericht die Möglichkeiten der Außendarstellung eines Zahnarztes gestärkt. Dieser hatte in Zeitungen und Kinoprogrammen mittels bildlicher Darstellungen geworben, die einen lachenden Mund mit wohlgeformten, leicht geöffneten Lippen und mit strahlend weißen, makellosen Zähnen zeigten. Das Gericht sah darin im Lichte eines veränderten Werbeverhaltens von Freiberuflern nichts Berufswidriges (Urteil vom 7.6.2005, Az: 4 U 34/05, Abruf-Nr. 052501). Die Werbung sei sachlich, da sie das Augenmerk auf die vom Zahnarzt schwerpunktmäßig betriebene ästhetische Zahnheilkunde lege.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 11 | ID 95361