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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Schreibtischkombination sofort abschreiben

    | Ein Leser fragt: „Ich habe 1997 eine Schreibtischkombination gekauft, die aus einem Computertisch, einem Schreibtisch und einem Rollcontainer besteht. Die drei Teile haben zusammen 1.760 DM gekostet (Computertisch 680 DM, Rollcontainer 480 DM, Schreibtisch 600 DM). Das Finanzamt stellt sich auf den Standpunkt, daß die einzelnen Bestandteile 1997 nicht vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden dürfen. Es handele sich nicht um drei geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Kombination müsse über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ist das richtig?“ |