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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Neue Betriebsgrößenklassen ab 2004

    | Wie andere Unternehmen auch teilt die Finanzverwaltung Zahnarztpraxen in Größenklassen ein. Rein statistisch gesehen, ist die Betriebsgrößenklasse ausschlaggebend dafür, wie oft Sie mit dem Besuch eines Betriebsprüfers rechnen müssen. Zurzeit beträgt der Prüfungsabstand bei Großbetrieben etwa 5 Jahre, während es bei Mittelbetrieben etwa 12 Jahre sind. Kleinbetriebe werden nur etwa alle 25 Jahre geprüft. Ab dem 1. Januar 2004 gelten für die nächsten 3 Jahre folgende Kriterien für die Eingliederung in Betriebsgrößenklassen, wobei für die Zuordnung das Ergebnis der Einkommensteuer-Veranlagung 2001 maßgeblich ist: |