01.02.2001 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Nicht aufklärbare Einzahlung auf Privatkonto: Zuschätzungen zu erklärten Betriebseinnahmen unrechtmäßig
| Der Bundesfinanzhof hat übereifrigen Betriebsprüfern einen Rüffel verpasst: Sie dürfen ab sofort nicht automatisch Zuschätzungen zu den erklärten Betriebseinnahmen vornehmen, nur weil der Betriebsinhaber die Herkunft schon über fünf Jahre zur ückliegender Einzahlungen von rund 7.500 DM auf ein Privatkonto nicht mehr aufklären kann. Die Richter begründeten dies damit, dass der Unternehmer zwar Auskunft erteilen und bei der Aufklärung mitwirken muss. Er muss aber keinen geschlossenen Nachweis über die Herkunft seines Privatvermögens führen. (Urteil vom 7. Juni 2000, Az: III R 82/97) (Abruf-Nr. 001325) |
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