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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Zahnärzte brauchen kein Goldbuch zu führen

    | Häufig fordern Betriebsprüfer bei Zahnärzten mit Praxislabor das Goldbuch an. Goldbücher - richtiger: Goldverarbeitungsbücher - ermöglichen in Dentallabors und in größeren Eigenlabors der Zahnarztpraxen bei umfangreichem Goldverbrauch eine betriebsinterne Kontrolle. Sie erleichtern natürlich auch dem Prüfer die Arbeit bei der Überprüfung. Uns ist jedoch keine gesetzliche Bestimmung bekannt, nach der ein Zahnarzt mit eigenem Labor verpflichtet ist, ein Goldbuch oder Namenslisten mit Angaben über verbrauchtes Zahngold für Kassen- oder Privatpatienten zu führen. |