01.04.2003 · Fachbeitrag · Betriebsprüfungsbericht
Betriebsprüfer will Praxis-Pkw nicht anerkennen - so wehren Sie sich!
| Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ werten wir in loser Folge Betriebsprüfungs-Berichte aus, die uns von Zahnärzten überlassen werden und die auch für Berufskollegen interessant sind. Im folgenden Beitrag geht es um die Frage, ob die arbeitstäglichen Fahrten von der Wohnung in die Praxis zu den beruflich bedingten Fahrten oder zu den Privatfahrten gerechnet werden müssen. Der Betriebsprüfer will sie als private Fahrten behandeln mit der Folge, dass der Pkw nicht dem Betriebsvermögen der Praxis zugeordnet und die Ein-Prozent-Regelung zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils nicht angewendet werden kann. |
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