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  • · Praxis-Pkw

    Aus der Betriebsprüfungspraxis: So hält Ihr elektronisches Fahrtenbuch jeder Prüfung Stand

    Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

    von StB Jürgen Schott, Dipl.-Finanzwirt, D. A. (USA), Buckow (Märkische Schweiz), jrstax.berlin

    | Sie wissen: Wenn Sie einen Praxis-Pkw auch privat nutzen, müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern. Die Versteuerung erfolgt nach der „Ein-Prozent-Regelung“ oder über das Führen eines Fahrtenbuchs. Ist ein hoher Teil Ihrer gefahrenen Kilometer beruflich veranlasst, lohnt sich die Versteuerung nach der Fahrtenbuchmethode. Das setzt aber voraus, dass Sie das Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt haben. Der folgende Beitrag erläutert, wie Betriebsprüfer vor allem die elektronischen Fahrtenbücher auf Herz und Nieren prüfen. |

    Diese Anforderungen gelten für alle Fahrtenbücher

    Im Fahrtenbuch ‒ egal ob manuell oder elektronisch ‒ müssen Sie alle Fahrten aufzeichnen. Der Betriebsprüfer muss also erkennen:

     

    • Jede einzelne Fahrt mit Datum und Kilometerstand bei Fahrtantritt und Fahrtende