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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Betriebsprüfungspraxis

    Darf der Prüfer bei ungeklärten Einlagen nicht erfasste Praxiseinnahmen annehmen?

    | Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ werten wir in loser Folge Betriebsprüfungsberichte aus, die uns von Zahnärzten überlassen werden und die auch für andere Kollegen interessant sind. Im folgenden Beitrag geht es um die Frage, ob der Betriebsprüfer bei einer nicht aufzuklärenden privaten Einlage auf dem betrieblichen Girokonto einfach die Praxiseinnahmen für den Prüfungszeitraum entsprechend erhöhen darf. |