01.10.2000 · Fachbeitrag · Betriebsprüfungspraxis
Praxisverkauf: Sind die Zinsen für noch nicht getilgte Praxisschulden absetzbar?
| Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ werten wir in loser Folge Betriebsprüfungsberichte aus, die uns von Zahnärzten überlassen werden. Im folgenden Beitrag geht es um die steuerliche Behandlung von Zinsen, die nach der Aufgabe einer Zahnarztpraxis anfallen. Die Betriebsprüferin will die Zinsen für die noch nicht getilgten Darlehen nicht als nachträgliche Betriebsausgaben anerkennen. |
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