01.03.1999 · Fachbeitrag · Betriebsprüfungspraxis
Verzicht auf Honorarforderungen aus privaten Gründen
| Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst” werten wir in loser Folge Betriebsprüfungs-Berichte aus, die uns von Zahnärzten zugesandt werden. Im folgenden Beitrag geht es um die Frage, ob der Verzicht eines Zahnarztes auf Honorarforderungen aus privaten Gründen steuerliche Konsequenzen hat. Die Betriebsprüferin will in Höhe des Honorarverzichts eine Einnahme versteuern. |
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