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  • 01.05.2005 | Bundesfinanzhof

    Steuerfreie Leistungen einer DH

    Eine Dental-Hygienikerin kann im Auftrag eines Zahnarztes steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz ausführen. Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2004 (Az. V R 54/03) entschieden, dass die von ihr erbrachten Leistungen Umsätze aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit sind. Wer zum Zwecke der Diagnose den Erkrankungsgrad bei kariöser Zerstörung der Zähne und des Knochenabbaus und die Hygienesituation im Mundraum des Patienten analysiert, behandelt eindeutig mit einer therapeutischen Zielsetzung. Die Steuerbefreiung entfalle auch nicht dadurch, dass die Dental-Hygienikerin als selbstständige Unternehmerin für einen Zahnarzt gearbeitet hat. Denn im Rahmen einer Aufgabenübertragung (§ 1 Abs. 5 ZHG) kann der Zahnarzt frei entscheiden, ob er eine DH als Arbeitnehmerin oder aber als freie Mitarbeiterin beschäftigen will.  

     

    Hinweis der Redaktion: Einen ausführlichen Beitrag zu den Rechtsbeziehungen zwischen Zahnarzt und einer DH sowie den damit verbundenen Konsequenzen lesen Sie im nächsten „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 15 | ID 95268