01.11.2002 · Fachbeitrag · Der Gemeinschaftspraxisvertrag, Teil V
So werden Wettbewerbsverbote wirksam vereinbart!
| Im vierten Teil dieser Serie haben wir herausgestellt, dass entgegen der gesetzlichen Regelung das Ausscheiden eines Partners nicht zur Beendigung der gesamten Gemeinschaftspraxis führen sollte. Vielmehr empfiehlt es sich im Regelfall, in den Gemeinschaftspraxisvertrag eine so genannte Fortführungsklausel aufzunehmen. Hierdurch wird erreicht, dass der oder die verbliebenen Partner die Praxis fortführen können und der ausscheidende Partner eine Abfindung erhält. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig