01.08.2001 · Fachbeitrag · Der Zahnarzt und die Umsatzsteuer, Teil 2
Verschenken Sie keine Vorsteuer!
| Die Einnahmen der Heilberufe sind zwar grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, doch gerade für Zahnärzte gibt es - wie wir in der letzten Ausgabe des „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ ausführlich dargestellt haben - zahlreiche Ausnahmen. Zur Erinnerung: Zahnärzte haben immer dann umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, wenn sie |
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