01.07.2001 · Fachbeitrag · Eigenheimzulage
Kinderzulage bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung
| Eltern können die Eigenheimzulage auch für Objekte in Anspruch nehmen, die sie einem Angehörigen unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Der häufigste Fall ist der, dass die Eltern am Studienort des Kindes eine Eigentumswohnung kaufen. Schön wäre es, wenn man für dieses Kind auch noch die Kinderzulage (1.500 DM pro Jahr) bekommen würde. |
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