10.09.2010 | Steuergestaltung
Gestaltungstipps und Fallstricke bei einer Vermietung zwischen nahen Angehörigen
Auch Zahnärzte können vom Steuersparmodell „Vermietung innerhalb der Familie“ profitieren. Vermieten Sie eine Wohnung oder ein Haus an einen nahen Angehörigen und erzielen Sie hierbei steuermindernde Verluste, wird der Fiskus allerdings das Mietverhältnis im Rahmen der Einkommensteuererklärung besonders kritisch unter die Lupe nehmen. Welche Punkte Vermieter beachten müssen, damit die Verluste steuerlich berücksichtigt werden, erläutert dieser Beitrag.
Das Gestaltungsmodell
Mit einem Vermietungsmodell innerhalb der Familie können mehrere tausend Euro Einkommensteuer pro Jahr gespart werden. Zum Grundverständnis dieses Modells hierzu folgendes Beispiel:
Beispiel
Die Eltern erwerben am Studienort des Kindes eine Eigentumswohnung für 100.000 Euro. Ein steuermindernder Verlust errechnet sich wie folgt:
Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent beträgt die Steuerersparnis über 5.000 Euro. Außerdem sparen die Eltern noch die Mietkosten für eine „Studentenbude“. Hinzuweisen ist allerdings auf die neue BFH-Rechtsprechung, nach der die Ertragsprognose über einen Zeitraum von 30 Jahren positiv sein muss (hierzu später mehr). |
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Mietverträge zwischen nahen Angehörigen sind der Besteuerung allerdings nur dann zugrunde zu legen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Vertrag muss zivilrechtlich wirksam geschlossen sein.
- Es muss eine Einkunftserzielungsabsicht bestehen, das heißt der Steuerpflichtige muss die Absicht haben, auf Dauer einen positiven Überschuss zu erzielen.
- Sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vertrages muss dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (sogenannter Fremdvergleich).
- In dem Vertragsabschluss darf kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 der Abgabenordnung (AO) zu sehen sein.
Wer ist „naher Angehöriger“?
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