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    RVG professionell

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    01.07.2005 | Elektronische Steuer-Anmeldungen

    Rolle rückwärts bei EDV-Steueranmeldung

    Für nach dem 31. Mai 2005 endende Anmeldezeiträume muss die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen (Umsatzsteuer und Lohnsteuer) wieder elektronisch erfolgen. Nach Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine bis Ende Mai geltende Ausnahmeregelung nicht verlängert. Das BMF teile nicht die Bedenken, dass sich die ausschließlich elektronische Abgabe der (Vor-)Anmeldungen nicht mit der Abgabenordnung in Einklang bringen lässt. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass zurückgenommen. Hinweis: Die Abgabe in Papierform ist aber weiterhin in Härtefällen auf Antrag möglich.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 10 | ID 95308

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