01.08.1999 · Fachbeitrag · Erbschaft
Praxis nach Erbschaft mindestens fünf Jahre fortführen
| Ein Leser fragt: „Vor drei Jahren ist mein Vater verstorben, der ebenfalls als Zahnarzt tätig war. Ich habe als Alleinerbe seine Praxis geerbt und seitdem fortgeführt. Nun beabsichtige ich, die Zahnarztpraxis zu veräußern. Mit welchen steuerlichen Konsequenzen muß ich rechnen?“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig