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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Erbschaft

    Praxis nach Erbschaft mindestens fünf Jahre fortführen

    | Ein Leser fragt: „Vor drei Jahren ist mein Vater verstorben, der ebenfalls als Zahnarzt tätig war. Ich habe als Alleinerbe seine Praxis geerbt und seitdem fortgeführt. Nun beabsichtige ich, die Zahnarztpraxis zu veräußern. Mit welchen steuerlichen Konsequenzen muß ich rechnen?“ |