01.02.2002 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Steuerbescheide ergehen nur noch vorläufig
| In der letzten Ausgabe des „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ haben wir Sie auf der Seite 16 darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes angemeldet hat. Die Finanzverwaltung hat mittlerweile angeordnet, ab sofort Festsetzungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in vollem Umfang für vorläufig zu erklären (Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2001, Az: S 3700/15. Der Erlass ist im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Bundesländer ergangen.). Erben von „nicht privilegiertem“ Kapitalvermögen - zum Beispiel Aktien - sparen sich damit den Einspruch und den Antrag auf Ruhen des Verfahrens. |
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