10.01.2008 | Familienrecht
Das neue Unterhaltsrecht 2008
Am 1. Januar 2008 ist die Unterhaltsreform in Kraft getreten, was bei der nach wie vor hohen Scheidungsquote von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Durch die Reform wird es im Unterhaltsrecht zu Änderungen sowohl in den sogenannten Rangverhältnissen als auch bei den Anforderungen an die Eigenverantwortung nach der Ehe kommen. Die Berechnung der Unterhaltsansprüche wird ebenso geändert. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen des seit Jahresbeginn geltenden Rechts vor.
Änderung der Rangfolgen
Im Falle einer Trennung bzw. Scheidung können mehreren Personen gesetzliche Unterhaltsansprüche zustehen. Es ist dann zu klären, in welcher Reihenfolge die verschiedenen Unterhaltsberechtigten zu „befriedigen“ sind. Die Rangfolgen spielen also nur dann eine Rolle, wenn der Unterhaltsverpflichtete finanziell nicht in der Lage ist, alle Unterhaltsansprüche zu erfüllen. Erst wenn der Unterhaltsbedarf der Berechtigten im ersten Rang voll gedeckt ist, kommen Ansprüche nachrangiger Personen zum Zuge. Im neuen Unterhaltsrecht sind die Rangfolgen nun anders als bisher wie folgt besetzt:
1. Rang: Minderjährige oder in Schulausbildung stehende Kinder
Um die Zahl der minderjährigen Sozialhilfeempfänger zu reduzieren und das Kindeswohl zu stärken, befinden sich im 1. Rang nur noch minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch im Haushalt eines Elternteils wohnen und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.
2. Rang: Langjährige oder ein Kind betreuende Ehepartner
Auf der zweiten Stufe der Rangordnung stehen Elternteile, die ein Kind betreuen, gleichgültig, ob das Kind aus der ersten oder einer weiteren Ehe oder aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stammt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig