01.08.1998 · Fachbeitrag · Gemeinschaftspraxis
Aufnahme eines Partners in die Einzelpraxis: Der Große Senat des BFH muß jetzt entscheiden
| Ob die Aufnahme eines Partners in eine bestehende Einzelpraxis steuerlich erleichtert wird, muß jetzt der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entscheiden. Hintergrund: Nach bisheriger Auffassung muß der Senior den Gewinn aus der Anteilsübertragung voll versteuern, wenn er beispielsweise einen Praxisanteil von 50 Prozent an einen jüngeren Kollegen veräußert - so zumindest die Ansicht der Finanzverwaltung und des IV. BFH-Senats. Der XI. BFH-Senat hingegen ist der Meinung, daß der Betrag nur dem halben persönlichen Steuersatz unterliegt. Dieses Ergebnis läßt sich derzeit nur annähernd mit Hilfe des sogenannten Stufenmodells erreichen, welches jedoch zeitraubend ist und von der Finanzverwaltung genauestens geprüft wird. Wegen des Streits zwischen den Senaten muß jetzt der Große Senat, der sich aus Richtern verschiedener Senate zusammensetzt, entscheiden. Hiermit ist in naher Zukunft allerdings nicht zu rechnen (Vorlagebeschluß an den Großen Senat vom 23.4.98, Az: XI R 96/96). |
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