01.02.1998 · Fachbeitrag · Gemeinschaftspraxis
Aufnahme eines Sozius: Ändert sich die Rechtsprechung?
| Bereits mehrfach haben wir darüber berichtet, wie Sie einen Partner mit dem „Stufenmodell“ steuergünstig in die bestehende Einzelpraxis aufnehmen können (siehe „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ 6/97). Eventuell muß jetzt umgedacht werden. Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) beabsichtigt nämlich, von der bislang herrschenden Meinung abzuweichen und die Rechtsprechung zu dieser Problematik zu lockern. Folgendes Beispiel verdeutlicht, worum es konkret geht: Ein Zahnarzt betreibt eine Einzelpraxis, die einen Wert von insgesamt 300.000 DM hat (Anlagegüter + Goodwill). Er nimmt einen Partner mit einer Beteiligung von 50 Prozent auf. Der Junior zahlt dem Senior einen „Einstand“ von 150.000 DM; der Senior vereinnahmt den Betrag sofort auf seinem privaten Bankkonto. Nach bisheriger - noch geltender - Auffassung muß der Senior den Gewinn aus der Anteilsübertragung voll versteuern. Der XI. Senat des BFH hingegen ist der Auffassung, daß der Betrag nur dem halben persönlichen Steuersatz unterliegt. Dieses Ergebnis läßt sich derzeit nur annähernd mit Hilfe des Stufenmodells erreichen. Dieses Modell kostet aber Zeit (mindestens ein Jahr) und wird von der Finanzverwaltung stets genau unter die Lupe genommen; Formfehler führen zum Verlust der Steuerbegünstigung. |
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