01.10.1999 · Fachbeitrag · Gemeinschaftspraxis
Gewinnverteilungsregelungen bei unterschiedlicher Arbeitsleistung der Partner
| Immer wieder stellt sich bei der Konzipierung von Gemeinschaftspraxisverträgen die Frage, ob und inwieweit eine angemessene Gewinnverteilungsregelung auch dann getroffen werden kann, wenn die beiden Partner - aus welchen Gründen auch immer - nicht im gleichen Maße ihre Arbeitskraft der Gemeinschaftspraxis zur Verfügung stellen. Allein schon die Tatsache, daß oft nur einer der Praxispartner die Geschäftsführung übernimmt, läßt daran denken, ob dies nicht durch eine gegebenenfalls modifizierende Gewinnverteilungsabrede ausgeglichen werden soll. Dies gilt natürlich erst recht bei deutlich ungleichmäßiger Arbeitsleistung der Partner. |
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