01.09.1999 · Fachbeitrag · Gemeinschaftspraxis
Vorsicht bei der „Teilung“ von Gemeinschaftspraxen
| Ein Leser fragt: „Ich bin mit einem Kollegen in einer Gemeinschaftspraxis tätig. Das Klima hat sich in letzter Zeit aber so verschlechtert, daß wir uns trennen wollen. Jeder möchte anschließend in einer Einzelpraxis tätig sein. Mein Partner und ich möchten jeweils 50 Prozent des Praxisvermögens und 50 Prozent des Patientenstamms mitnehmen. Muß hier mit steuerlichen Folgen gerechnet werden?“ |
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