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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Gemeinschaftspraxis

    Wie wird eine nur einem der Beteiligten gehörende Praxis-Immobilie behandelt?

    | Ein Leser fragt: „Meine Frau und ich betreiben seit vielen Jahren eine Gemeinschaftspraxis. 1985 habe ich ein Haus gebaut, in dem sich neben den Praxisräumen auch eine kleine Mietwohnung befindet. Weil wir unsere Arbeitszeit reduzieren wollen, haben wir jeweils 25 Prozent unserer Anteile an der Gemeinschaftspraxis, also insgesamt 50 Prozent, an unseren Sohn übertragen. An der mir allein gehörenden Praxis-Immobilie habe ich unseren Sohn seinerzeit nicht beteiligt. Welche steuerlichen Folgen können entstehen, wenn wir uns in einigen Jahren ganz aus der Praxis zurückziehen wollen? Ist die Übertragung der Immobilie auf unseren Sohn dann sinnvoll?“ |