01.02.2003 · Fachbeitrag · Geringfügig Beschäftigte
Die neuen Regelungen bei den Minijobs
| Das nach der Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat kurz vor Ende letzten Jahres beschlossene „Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II)“ enthält eine Neuregelung „geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse“ („Minijobs“). Die wichtigsten Änderungen mit Wirkung ab dem 1. April 2003 sind: Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 400 Euro, zwischen 400,01 und 800 Euro wird eine sozialversicherungsbegünstigte „Gleitzone“ eingeführt und „haushaltsnahe Minijobs“ werden besonders gefördert. |
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