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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Der Bundesgerichtshof zieht den Rahmen für Konkurrenzschutzklauseln eng

    | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29. September 2003 (Az: II ZR 59/02) jetzt klar entschieden, wo bei Freiberuflersozietäten die zeitliche Grenze für nachvertragliche Wettbewerbsverbote liegt: Nach maximal zwei Jahren ist Schluss mit dem Schutz des verbleibenden Partners vor einer Konkurrenz durch den ausscheidenden Partner. Zwar betraf das Urteil Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, jedoch ist es auf Zahnärzte übertragbar. Hieraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen für die Gestaltung von Gemeinschaftspraxisverträgen. |