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  • · Fachbeitrag · Entwicklung des Zahnarztmarktes

    Investoren und Z-MVZ (Teil 7): Tipps zum Umgang mit/ohne/gegen Investoren

    von Dr. Detlev Nies und Dipl.-Volksw. Katja Nies, Sachverständige für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, praxisbewertung-praxisberatung.com

    | Was tun, wenn ein Investor anruft? Eine immer und für alle Situationen gültige Antwort darauf gibt es nicht. Unterschiedliche Ausgangssituationen und verschiedene Konstellationen erfordern entsprechend angepasste Verhaltensweisen. Deshalb können an dieser Stelle nur allgemein gehaltene Vorschläge unterbreitet werden, wie man sich gegenüber Investoren und den von ihn betriebenen bzw. kontrollierten Praxen verhalten kann. |

    Wenn Sie Ihre Praxis oder Praxisanteile abgeben möchten

    Generell gilt: Nach unserer Erfahrung hilft es vielen bei bedeutsamen Entscheidungen, die Vor- und Nachteile der sich bietenden Alternativen stichpunktartig aufzuschreiben und zu bewerten. Oft fallen einem dabei Aspekte ein, die man vorher nicht erkannt und damit auch nicht berücksichtigt hat.

     

    Bevor Sie Ihre Praxis ‒ an wen auch immer ‒ veräußern, sollten Sie eine Vorstellung davon haben, was ihre Praxis in etwa wert ist. Am einfachsten holen Sie hierzu ein Kurzgutachten ein ‒ am besten von einem vereidigten Sachverständigen, da dieser zur Neutralität verpflichtet ist. Sofern Sie Ihre Praxis aus Altersgründen abgeben wollen, sollten Sie das Gutachten etwa zwei Jahre vor Ihrem geplanten Abgabetermin anfertigen lassen. So können Sie erforderlichenfalls noch Maßnahmen ergreifen, die den Wert Ihrer Praxis steigern.