01.10.2006 | Gesetzesänderung
Ab 2007 droht GEZ-Gebühr für Praxis-PC
Ein großes Ärgernis nimmt für niedergelassene Zahnärzte immer mehr Gestalt an: Ab dem 1. Januar 2007 sollen sie für ihre internetfähigen Praxis-Computer Gebühren zahlen. Gefordert werden die Zahlungen von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von allen Freiberuflern, Selbstständigen und Privatleuten. Begründet wird die Gebühr damit, dass mit Internet-Computern prinzipiell Fernsehen und Rundfunk empfangen werden kann.
Ursprünglich sollte die Gebühr 17,03 Euro pro Monat betragen – was der vollen Fernsehgebühr entspricht. Nach heftigen Protesten sieht es derzeit eher danach aus, dass die Gebühr 5,52 Euro – was der Radio-Grundgebühr entspricht – betragen wird. Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Gebühr müssen die Bundesländer noch treffen. Unabhängig von der Anzahl der internetfähigen Rechner soll die Gebühr je Praxis nur einmal erhoben werden.