01.08.2007 | Gesetzgebung
Arbeitsentwurf zur neuen GOZ liegt vor – Ministerium gibt Fahrplan bekannt
Die Arbeiten an der neuen GOZ schreiten voran und haben mittlerweile konkrete Formen angenommen. Ende 2006 konnte ein Entwurf zum Leistungskatalog fertig gestellt werden, der im März 2007 mit einer von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) erstellten Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) auf Vollständigkeit abgeglichen wurde. Im April und Mai 2007 wurden Vorschläge der Kostenträgerseite und der BZÄK zum Allgemeinen Teil der GOZ beraten. Dies berichtete die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Marion Caspers-Merk am 3. Juli 2007.
Im Juni 2007 standen die relativen Bewertungen (Punktzahlen) der einzelnen GOZ-Leistungen zur Debatte. Um die finanziellen Auswirkungen der GOZ-Novelle abschätzen zu können, erfolgt derzeit eine Umschlüsselung der Leistungen der neuen GOZ im Vergleich zur geltenden GOZ. Das Ergebnis wird im August 2007 beraten werden.
Der Referentenentwurf soll im vierten Quartal 2007 vorgelegt werden, um das Verordnungsverfahren im ersten Halbjahr 2008 abschließen zu können. Dem Vernehmen nach scheint es auf ein Inkraftreten am 1. April 2007 hinauszulaufen. Der schon bekannt gewordene Arbeitsentwurf enthält im wesentlichen die folgende Eckpunkte:
Paragrafenteil der neuen GOZ
Der Paragrafenteil der neuen GOZ wird nach dem gegenwärtigen Stand im Kern folgende Regelungen enthalten:
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