01.04.2002 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Schuldrechtsreform ändert Verjährungsfristen
| Zum 1. Januar 2002 sind wichtige Änderungen des Schuldrechts in Kraft getreten. Für die Praxis ist besonders die Neuregelung der Verjährung zahnärztlicher Honorarforderungen und die Neuregelung zur Verjährung vertraglicher Arzthaftungsansprüche interessant. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig