01.07.2004 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform
Praxisgebühr: Einzug optimal organisieren und steuerlich richtig erfassen
| Seit dem 1. Januar müssen Sie in Ihrer Praxis von Ihren Patienten 10 Euro Praxisgebühr einziehen. Die ersten Erfahrungen mit dieser unfreiwilligen Funktion als Inkassostelle der Krankenkassen und dem erheblichen verwaltungstechnischen Mehraufwand haben Sie also schon gemacht. Unlängst hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit einem Schreiben vom 25. Mai 2004 (Az: IV A 6 - S 2130 - 7/04) verlautbaren lassen, dass es sich bei der Praxisgebühr bereits beim Zahlungseingang um eine Praxiseinnahme handelt. Hieraus ergeben sich zusätzliche organisatorische Anforderungen. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie den Einzug der Praxisgebühr handhaben sollten, um spätere Unklarheiten gegenüber dem Patienten, der KZV oder dem Finanzamt auszuschließen. |
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