09.12.2010 | Gewerbesteuer
Vier weitere Bundesländer heben den Grunderwerbsteuersatz an
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer beträgt in Deutschland grundsätzlich 3,5 Prozent des Kaufpreises. Seit September 2006 können die Bundesländer den Steuersatz jedoch selbst bestimmen. Davon haben bislang die Bundesländer Berlin (seit 01.01.2007), Hamburg (seit 01.01.2009) und Sachsen-Anhalt (seit 01.03.2010) Gebrauch gemacht und einen abweichenden Steuersatz von 4,5 Prozent festgelegt.
Vier weitere Bundesländer wollen zum 1. Januar 2011 nachziehen. Bremen und Niedersachsen planen eine Erhöhung auf 4,5 Prozent. Im Saarland soll der Steuersatz auf 4,0 Prozent steigen. Brandenburg plant sogar eine Anhebung auf 5 Prozent. Darüber hinaus will ab dem Jahr 2013 auch Schleswig-Holstein 5 Prozent vom Kaufpreis verlangen.
Wer konkrete Kaufabsichten hat, sollte sich bei dem Erwerb in den betroffenen Bundesländern ggf. beeilen: Denn wer seinen Kaufvertrag bis zum 31. Dezember 2010 beim Notar beurkunden lässt, für den gilt noch der alte Steuersatz. Bei einer Kaufsumme von 300.000 Euro fallen bei einem Steuersatz von 5 Prozent 15.000 Euro Steuern an - das sind 4.500 Euro mehr als bei einem Steuersatz von 3,5 Prozent.
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