10.05.2011 | GOZ-Novelle
Der neue Referentenentwurf zur GOZ
Seit dem 29. März liegt der neue GOZ-Referentenentwurf auf dem Tisch. Wir stellen Ihnen die wichtigsten geplanten Änderungen in kompakter Form vor. Den vollständigen Entwurf finden Sie unter www.iww.de => myIWW => Online-Service/Downloads => Vorschriften, Beschlüsse und Entwürfe.
Allgemeines
Insgesamt soll sich nach derzeitigem Stand nicht so viel ändern, wie es durch die Weiterentwicklung der Zahnheilkunde notwendig wäre. Zwar ist die Öffnungsklausel vom Tisch, insbesondere jedoch bleibt die Kostenentwicklung seit 1988 weitgehend unberücksichtigt. Einige Leistungen sind neu aufgenommen worden. Der Rest bleibt unverändert, eine generelle Punktwerterhöhung findet nicht statt. So bleibt (bislang) der Punktwert (5,62421 Cent) erhalten. Die neue Struktur in der Übersicht:
Übersicht
Gebührenziffern gesamt | 211 Ziffern |
Honorar unverändert | 135 Ziffern |
Honorar gesenkt | 9 Ziffern |
Honorarzuwachs | 32 Ziffern |
Neue Gebührenziffern | 35 Ziffern |
Gestrichene Leistungen | 14 Ziffern |
Die wichtigsten Änderungen im Paragrafenteil
In § 4 wird die Regelung zum „Zielleistungsprinzip“ aus der GOÄ übernommen und ergänzt. Damit wird der Streit über methodisch notwendige operative Einzelschritte auf die GOZ ausgedehnt.
Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Analogieregelung in § 6 vorgesehen. Danach können selbstständige zahnärztliche Leistungen, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen sind, künftig analog berechnet werden. Die Beschränkung der Analogie auf neu entwickelte Leistungen soll entfallen.
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