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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten sparen

    | Achten Sie beim Kauf eines zur Erschließung anstehenden Grundstücks darauf, dass ausdrücklich das unerschlossene Grundstück Kaufgegenstand ist. Dann brauchen Sie für die später anfallenden Erschließungskosten nämlich keine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn Sie sich gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrags vertraglich verpflichten, die Erschließungskosten zu tragen. (Urteil vom 15. März 2001, Az: II R 39/99) (Abruf-Nr. 010923) |