01.01.2002 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten sparen
| Achten Sie beim Kauf eines zur Erschließung anstehenden Grundstücks darauf, dass ausdrücklich das unerschlossene Grundstück Kaufgegenstand ist. Dann brauchen Sie für die später anfallenden Erschließungskosten nämlich keine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn Sie sich gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrags vertraglich verpflichten, die Erschließungskosten zu tragen. (Urteil vom 15. März 2001, Az: II R 39/99) (Abruf-Nr. 010923) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig