01.03.1998 · Fachbeitrag · Haftung
Bürgschaft der Ehefrau für unbegrenzte Kredite unwirksam
| Bürgschaften für unbegrenzte Kredite sind unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im entschiedenen Fall ging es um einen Wertpapierhändler, der Kontokorrent-Kredite in wechselnder Höhe in Anspruch nahm. Seine Ehefrau hatte eine unbegrenzte Bürgschaft für alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten übernommen. Die Ehe ging in die Brüche, der Wertpapierhändler konnte die Schulden in Höhe von 5,5 Mio. DM nicht zurückzahlen, die Bank nahm daraufhin die Ehefrau als Bürgen in Anspruch. Der BGH hält dies für unzulässig und begrenzte die Haftung auf das zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme „erkennbar gewordene Sicherungsbedürfnis der Bank“. Im Ergebnis haftet die mittlerweile geschiedene Ehefrau „nur“ noch für den Kontokorrentsaldo im Zeitpunkt der Bürgschaftserteilung - immerhin noch 800.000 DM. |
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