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  • 10.03.2010 | Haftung

    Für fehlerhafte ZE-Versorgung durch Erstbehandler bleibt dieser verantwortlich

    Bei einer fehlerhaften Zahnersatzversorgung kann es schwierig sein, festzustellen, wer den Schaden verursacht hat, wenn mehrere Zahnärzte in die zahnprothetische Versorgung des Patienten involviert waren. Mit dieser Problematik hatte sich das Sozialgericht Marburg im Urteil vom 25. November 2009 (Az: S 12 KA 193/08, Abruf-Nr. 100770) zu befassen. In diesem Fall stellte ein Gutachter Mängel im Sinne einer fehlerhaften Kronenrandgestaltung im Zusammenhang mit der Eingliederung fest. Der Erstbehandler verteidigte sich damit, dass die Mängel nicht von ihm herrührten, sondern durch Nachbehandler verursacht wurden. Vorsichtig geschätzt sei die Versicherte nach der Erstbehandlung bei acht bis zehn weiteren Zahnärzten gewesen, wobei es zu 25 bis 30 Behandlungen gekommen sei.  

     

    Mit dieser Argumentation konnte sich der Zahnarzt bei Gericht nicht durchsetzen. Es kam zu dem Ergebnis, dass die Fehlerhaftigkeit der Versorgung von der Behandlung des Erstbehandlers herrührte und nicht von Veränderungen durch die Behandlung der zahlreichen, von der Versicherten zwischenzeitlich aufgesuchten Zahnärzte. Wenn die aus Vollkeramik bestehende Krone abgenommen und beschädigt worden wäre, hätte dies zu einer Beschädigung durch Abspringen geführt, nicht jedoch zu den von dem Sachverständigen festgestellten Mängeln. Stehe aufgrund der Feststellungen eines Sachverständigen fest, dass bereits die Herstellung des Zahnersatzes fehlerhaft war, könne der Zahnarzt dem nicht entgegenhalten, die festgestellten Mängel seien nicht durch ihn, sondern durch Nachbehandler entstanden.  

    Mitgeteilt von RA Michael Lennartz, Bonn, www.heilberuferecht.eu  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 1 | ID 134179