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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Haftung

    Kieferbruch bei Weisheitszahnextraktion

    | Ein Weisheitszahn muß separiert und ausgefräst werden, wenn er vertikal verlagert und tiefliegend ist. Wird diese Vorbehandlung nicht durchgeführt und kommt es bei der Lockerung des Zahnes mit einem Hebel zu einem Kieferbruch, so liegt ein Behandlungsfehler vor. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 14.10.1997, Az: 5 U 45/97). |