01.06.1999 · Fachbeitrag · Haftung
Schmerzensgeld für Nervenverletzung durch Bohrer
| Wird bei einer Weisheitszahnextraktion der Nervus lingualis versehentlich durch ein rotierendes Instrument durchtrennt, so begründet dies den Anschein eines fahrlässigen Fehlverhaltens des operierenden Arztes. In einem Fall, den das Oberlandesgericht Stuttgart Ende letzten Jahres entschieden hat, wurde der behandelnde Zahnarzt zur Zahlung von 15.000 DM Schmerzensgeld verurteilt (Urteil vom 10.11.1998, Az. 14 U 34/98 rechtskräftig). (Abruf-Nr. 99507) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig