16.11.2009 | Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen: Zeitpunkt der Erhöhung des Steuerbonus umstritten
Die Bundesregierung hatte bereits Ende 2008 unter anderem beschlossen, dass Handwerkerleistungen besser steuerlich absetzbar sind. Für Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen wurde der Steuerbonus von 600 Euro (20 Prozent auf maximal 3.000 Euro) auf 1.200 Euro (20 Prozent auf 6.000 Euro) verdoppelt. Diese Regelung soll zunächst bis zum Jahr 2010 gelten. Umstritten ist, für welchen Veranlagungszeitraum die Erhöhung erstmalig gilt. Hierzu gibt es nun neue Entwicklungen.
Ist das Inkrafttreten oder die Anwendbarkeit des Gesetzes relevant?
Gemäß der Anwendungsregel zum § 52 Abs. 50b Einkommensteuergesetz (EStG) gilt die Neuregelung erstmals für Aufwendungen, die im Veranlagungszeitraum 2009 geleistet und deren zu Grunde liegende Leistungen nach dem 31. Dezember 2008 erbracht worden sind. Wegen der Berücksichtigung des Höchstbetrages von 1.200 Euro erst ab dem Veranlagungszeitraum 2009 gehen in den Finanzämtern vermehrt Einsprüche ein.
Zur Begründung wird angeführt, dass das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ vom 21. Dezember 2008 mit dem Tage nach der Verkündung in Kraft getreten ist. Demnach sei unabhängig von den Anwendungsvorschriften der Höchstbetrag von 1.200 Euro auch schon für den Veranlagungszeitraum 2008 zu berücksichtigen. Nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Münster (Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 11/2009 vom 2. April 2009) ist dieser Rechtsauffassung jedoch nicht zu folgen. Vielmehr seien die Einsprüche als unbegründet zurückzuweisen.
Musterverfahren beim Finanzgericht anhängig
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