01.02.2006 | Honorar
Punktwert für ZE-Leistungen erhöht
Das Bundesschiedsamt hat am 26. Januar 2006 eine Punktwerterhöhung von 0,97 Prozent für ZE-Leistungen für das gesamte Jahr 2006 beschlossen. Damit erhöht sich der Punktwert von 0,7143 auf 0,7212 Euro für das gesamte Jahr 2006.
Beispiel Punktwerterhöhung bei einer Vollgusskrone 16
Bema Nr. | Punkte | Wert x 0,7143 (alt) | Wert x 0,7212 (neu) |
19 | 19 | 13,57 | 13,70 |
24c | 7 | 5,00 | 5,05 |
20a | 148 | 105,72 | 106,74 |
Das Mehrhonorar für den Behandler und somit die Preiserhöhung für den GKV-Patienten beträgt in diesem Fall 1,20 Euro bei einem Festzuschuss mit 00% Bonus.
Das zuständige Ministerium muss die Erhöhung noch formell bestätigen. Weiterhin wurde den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Erklärungspflicht bis zum 31. Januar eingeräumt, ob sie einer Punktwertinterpolation zustimmen. Dies würde bedeuten, dass der neue Punktwert ab dem Zeitpunkt seiner Geltung für den Rest des Jahres weiter erhöht wird, damit über das Jahr gesehen eine Erhöhung von 0,97 Prozent erreicht wird. Im Übrigen soll die Sitzung zur Festsetzung der BEL-II-Höchstpreise am 15. März 2006 stattfinden.
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