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  • · Fachbeitrag · Hygiene in der Zahnarztpraxis

    Aktueller Stand zu Hygiene-Anforderungen in Zahnarztpraxen - ein kompakter Praxisleitfaden

    von Iris Wälter-Bergob, IWB-Consulting, Meschede, www.iwb-consulting.info

    | Die Einhaltung der Hygieneanforderungen erfordert für jede Zahnarztpraxis einen erheblichen zeitlichen wie personellen Aufwand. Aufgrund der zahlreichen ineinandergreifenden Vorschriften, die hierbei zu beachten sind, ist es nicht einfach, stets den Überblick über alle Vorgaben zu behalten. Unlängst hat die Bundeszahnärztekammer mit dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ) einen neuen Musterhygieneplan mit Stand vom 27. August 2011 veröffentlicht, der eine sehr gute Orientierung bietet, wobei die Empfehlungen nicht rechtsverbindlich sind. Auch mit Blick darauf fasst dieser Beitrag für Sie in kompakter Form die wesentlichen aktuellen Anforderungen im Bereich der Hygiene zusammen, angereichert mit praktischen Tipps für die Umsetzung |

    Bausteine des Aufbereitungsprozesses

    Zunächst gilt, dass mit der Aufbereitung von Medizinprodukten nur Personen betraut werden dürfen, die über die notwendigen praktischen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen (§ 4 Satz 3, MPBetreibV).

     

    Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und somit die Sicherheit von Patienten und Anwendern nicht gefährdet wird (§ 14 Satz 1, § 37 Abs. 5 MPG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 MPBetreibV). Die Validierung ist der dokumentierte Nachweis dafür, dass die durchgehende Effizienz und Wirksamkeit eines Aufbereitungsprozesses gewährleistet ist.