01.03.2006 | Hygienerichtlinien
Neue Empfehlung des RKI zur Hygiene in der Zahnarztpraxis (Teil 1)
Seit dem 30. Januar 2006 ist nun die lang erwartete RKI-Empfehlung für Infektionsprävention in der Zahnarztpraxis veröffentlicht. Es handelt sich – ein Novum beim Robert-Koch-Institut – um eine Vorabveröffentlichung, denn erst im April wird die Empfehlung im Bundesgesundheitsblatt 4/2006 offiziell veröffentlicht. Am 1. April 2006 tritt sie in Kraft.
Wie in jeder Einrichtung des Gesundheitswesens steht der Schutz des Patienten auch in der Zahnarztpraxis im Mittelpunkt aller Bemühungen. Die Gefahr, Krankheitserreger zu übertragen, ist auch in der Zahnarztpraxis präsent. Wenn auch das Risiko einer Infektion statistisch gering ist, so ist es doch für den Betroffenen – ob Zahnarzt, Mitarbeiterin oder Patient – ein „Volltreffer“. Alle Bemühungen in der Zahnarztpraxis – so verlangt es auch das SGB V – haben sich am gegenwärtigen Stand der Wissenschaft zu orientieren.
Bedeutung der Richtlinien für den Zahnarzt und sein Team
Die RKI-Richtlinien haben die Funktion, allgemein – im wesentlichen für den klinischen Bereich – formulierte Hygienevorgaben für die Zahnheilkunde zu spezifizieren. Es handelt sich um ein Kompendium, in dem die einzelnen Hygieneanforderungen im allgemeinen sowie die Schritte der Aufbereitung von Medizinprodukten im besonderen speziell für die Zahnarztpraxis beschrieben werden. Der Begriff „Aufbereitung“ ist dabei nicht gleichzusetzen bzw. zu verwechseln mit dem Begriff der Sterilisation. Die Sterilisation ist lediglich Teil der Aufbereitung, die sich wie folgt definieren lässt:
Aufbereitung von Medizinprodukten
Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist die nach deren Inbetriebnahme zum Zweck der erneuten Anwendung durchgeführte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte sowie die Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit. |
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