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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Immobilien

    Oberfinanzdirektion Nürnberg: BFH-Grundsätze zum „anschaffungsnahen Aufwand“ können angewandt werden

    | Der BFH hat kürzlich neue Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von „anschaffungsnahen Aufwendungen“ aufgestellt, zu denen sich die Finanzverwaltung bisher noch nicht geäußert hatte (siehe Ausgaben Nrn. 7/2002, S. 9 ff., und 8/2002, S. 4). Die OFD Nürnberg hat sich jetzt dazu entschlossen, die Urteile in offenen Verfahren anzuwenden, wenn Steuerpflichtige auf eine Erledigung des Einspruchsverfahrens drängen (Schreiben vom 9. August 2002, Az: S 2211 - 185/St 31/St 32). |