01.08.2002 · Fachbeitrag · Immobilien
Schäden durch die Helferin: Kann der Zahnarzt Schadenersatz verlangen?
| Durch die Schadenersatzrechtsreform wird seit dem 1. August 2002 die Haftung des Zahnarztes gegenüber dem Patienten noch weitgehender gefasst. So kann er sich bei einem Fehler der Helferin, durch den ein Patient verletzt wird, beispielsweise nicht mehr dadurch entlasten, dass er deren sorgfältige Auswahl und Überwachung nachweist (siehe „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 6/2002, S. 16). Kann ein Zahnarzt aber wenigstens im Innenverhältnis Schadenersatz von seiner Helferin verlangen, wenn diese beispielsweise durch Unachtsamkeit einen Patienten verletzt oder eine teure Prothese fallen gelassen hat? |
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