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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Immobilienbewertung

    So können Zahnärzte die Verkehrswerte für ihre Immobilien vereinfacht ermitteln

    | Wenn Immobilien in eine Praxis eingelegt oder daraus entnommen werden, ist aus steuerlichen Gründen eine Immobilienbewertung nötig. Wird das Praxis- und Wohngebäude bei Aufgabe der beruflichen Tätigkeit veräußert, dann ist es kein Problem, den Wert des für die Zahnarztpraxis genutzten Immobilienteils zu ermitteln, weil ein Verkaufspreis für das Gesamtgebäude vorliegt. Wie der Wert aber für ins Privatvermögen überführte und nach der Entnahme vermietete bzw. selbst bewohnte Praxisräume ermittelt werden kann, darüber informiert Sie dieser Beitrag. |